Einschreibung

Palliativmedizinische Versorgung

Auf Grund der im neuen Hausarzt-EBM zum 01.10.2013 aufgenommenen Gebührenordnungspositionen für palliativmedizinische Leistungen hat die KVWL – in enger Abstimmung mit dem Berufsverband der Palliativmediziner – die Vergütungen des Palliativvertrages neu verhandelt. Die Vergütungen im Palliativvertrag wurden mit Wirkung vom 01.10.2013 an verbessert und somit bleiben die besonderen Strukturen der palliativmedizinischen Versorgung in Westfalen-Lippe erhalten.

Für die Aufnahme in unser Palliativnetzwerk benötigen wir die Anlage 3 „Teilnahmeerklärung des Versicherten“ und die Anlage 3a „Stammblatt“. Dieses füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt aus und senden es unterschrieben an die Faxnummer unseres Büros.

Die Palliativkoordinatorin wird sich nach Erhalt der Einschreibung mit Ihnen in Verbindung setzten.

Sie als Hausarzt/Facharzt sind entweder bereits als einschreibender/koordinierender Haus-/Facharzt bei der KVWL gemeldet, oder aber Sie zeigen dies zusammen mit der Einschreibung über die Anlage 1 an. (Das Fax der Anlage 1 zur KVWL muss durch unser Büro erfolgen.)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für diese Seite stehen folgende Dateien zum Download bereit:
Patienteninformationen zum Datenschutz
Anlage 3: Teilnahmeerklärung des Versicherten
Anlage 3a: Stammblatt

Informationen für Ärzte:
Anlage 1: Teilnahmeerklärung des koordinierenden Haus-/Facharztes
Palliativvereinbarung
Palliativvereinbarung – Änderung / Ergänzungen
Schmerzmitteltherapie
Information zur Einschreibung für die Hausärzte

Quelle: Homepage KVWL